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  • 22. Juni
  • 3 Min. Lesezeit

Rechtsfragen rund um den Arztbrief: Pflicht, Einsicht, Schweigepflicht & Aufbewahrung


Rund um den Arztbrief tauchen im Praxisalltag immer dieselben Rechtsfragen auf. Muss er an den Hausarzt? Dürfen Patient:innen ihn öffnen? Wie lange muss er aufbewahrt werden? Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Antworten verständlich zusammen. Hinweis. Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung, im Zweifel fragst du die zuständige Ärztekammer oder eine Jurist:in. Den fachlichen Aufbau des Arztbriefs erklärt der Beitrag Arztbrief schreiben.


Muss ein Arztbrief an den Hausarzt geschickt werden?


Es gibt keine pauschale gesetzliche Pflicht, den Arztbrief an einen bestimmten Hausarzt zu senden. Maßgeblich ist die ärztliche Schweigepflicht. Die Weitergabe an mitbehandelnde oder weiterbehandelnde Ärzt:innen ist zulässig, wenn die Patient:in eingewilligt hat, und zwar ausdrücklich oder konkludent (mutmaßlich), etwa weil sie selbst um die Weiterleitung an ihre Hausärztin bittet.

In der Praxis ist der Brief an die weiterbehandelnde Ärzt:in der Regelfall der Versorgungskontinuität. Wichtig ist, dass der Inhalt ohne Einwilligung nicht an Dritte wie Angehörige oder Versicherungen gehen darf.


Dürfen Patient:innen den Arztbrief öffnen und lesen?


Ja. Patient:innen haben ein Einsichtsrecht in ihre Behandlungsunterlagen (§ 630g BGB), und in Österreich besteht ein vergleichbares Recht nach dem Ärztegesetz. Die früher verbreitete Praxis verschlossener Briefe nur für den Hausarzt, die Patient:innen nicht öffnen durften, ist überholt. Wer seine eigenen Gesundheitsdaten einsehen darf, darf grundsätzlich auch den über ihn verfassten Brief lesen.

Eng begrenzte Ausnahmen sind denkbar, etwa erhebliche therapeutische Gründe oder schützenswerte Rechte Dritter, müssen aber im Einzelfall begründet werden und bleiben die Ausnahme statt die Regel. Genau deshalb lohnt es sich, Arztbriefe so zu formulieren, dass sie auch für die Patient:in verständlich und angemessen sind.


Wie ist die Schweigepflicht zu beachten?


Patientengeheimnisse sind in Deutschland strafrechtlich durch § 203 StGB geschützt, in Österreich durch die ärztliche Verschwiegenheitspflicht. Das betrifft den Arztbrief unmittelbar.

  • Weitergabe nur mit (gegebenenfalls mutmaßlicher) Einwilligung.

  • Versandwege absichern, etwa über einen verschlossenen Umschlag oder eine sichere elektronische Übertragung.

  • Dienstleister etwa für die Dokumentation nur mit Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) und datenschutzkonformer, vorzugsweise europäischer Datenverarbeitung einbinden. Worauf bei KI-Lösungen zu achten ist, erklärt der Beitrag KI-Arztbrief und Ambient Scribe.


Wie lange muss ein Arztbrief aufbewahrt werden?


Die ärztliche Dokumentation und damit der Arztbrief als Teil der Patientenakte ist grundsätzlich 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren (§ 630f BGB). In Österreich gilt nach dem Ärztegesetz ebenfalls eine zehnjährige Aufbewahrung. Für besondere Bereiche wie Strahlenanwendungen können längere Fristen gelten. Nach Ablauf sind die Daten datenschutzkonform zu vernichten.


Darf KI den Arztbrief rechtlich schreiben?


Ja, sofern du den Entwurf prüfst und freigibst. Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Werkzeug vor, verantwortet wird der finale, freigegebene Eintrag. Der EU AI Act verlangt zudem wirksame menschliche Aufsicht. Ein ungeprüft übernommener KI-Text entlastet nicht, deshalb gilt das Prinzip „Arzt prüft und gibt frei". Mehr dazu im Beitrag KI-Arztbrief und Ambient Scribe.


Häufige Fragen (FAQ)


Muss der Arztbrief an den Hausarzt?

Es gibt keine pauschale Pflicht, mit Einwilligung der Patient:in ist es aber der Regelfall der Versorgungskontinuität.


Darf der Patient den Arztbrief öffnen?

Ja, grundsätzlich schon, denn Patient:innen haben ein Einsichtsrecht (§ 630g BGB).


Wie lange aufbewahren?

In der Regel 10 Jahre (§ 630f BGB, in Österreich das Ärztegesetz), in Sonderfällen länger.


Darf ich für den Arztbrief KI nutzen?

Ja, mit Prüfung und Freigabe sowie Einwilligung der Patient:in und AV-Vertrag mit dem Anbieter.


Dokumentation, die der Sorgfaltspflicht standhält


Curala erstellt den Arztbrief-Entwurf, und du prüfst und gibst frei. DSGVO-konform, mit Servern in der EU und AV-Vertrag inklusive.


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