Humanmedizin

Digitale Souveränität: Warum Österreichs Gesundheitswesen die Datenhoheit braucht

Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Wer sie verarbeitet, entscheidet damit auch darüber, welchem Recht sie unterliegen. Genau das wird in der Diskussion um digitale Souveränität oft übersehen: Es geht nicht nur darum, wo Server stehen, sondern welcher Rechtsordnung der Anbieter insgesamt unterliegt.

Die rechtliche Zwickmühle: US CLOUD Act gegen EU-DSGVO

Der US CLOUD Act erlaubt es US-Behörden, auf Daten von amerikanischen Technologieunternehmen zuzugreifen, selbst wenn diese auf Servern in Europa liegen. Damit entsteht ein Spannungsverhältnis zur EU-Datenschutz-Grundverordnung, die Gesundheitsdaten als besondere Kategorie personenbezogener Daten unter erhöhten Schutz stellt.

Eine österreichische Arztpraxis ist der DSGVO verpflichtet. Ein US-Dienstleister in ihrer Verarbeitungskette ist gleichzeitig dem CLOUD Act unterworfen. Genau deshalb reicht die Aussage „unsere Server stehen in Frankfurt“ allein nicht aus, um die Frage nach der Datenhoheit zu beantworten.

Warum reines EU-Hosting nicht dasselbe ist wie ein europäischer Anbieter

Ein außereuropäischer Konzern kann seine Daten in einem europäischen Rechenzentrum speichern und trotzdem als Unternehmen einer anderen Rechtsordnung unterliegen. Für die Bewertung eines Anbieters zählt deshalb die gesamte Kette: Wo sitzt das Unternehmen? Wem gehört es? Welche Subauftragsverarbeiter sind eingebunden, und wo verarbeiten diese?

Der Weg zur digitalen Souveränität

Die Lösung liegt nicht darin, die Digitalisierung zu stoppen, sondern darin, sie strategisch klug zu gestalten. Für das Gesundheitswesen sollten bei der Wahl digitaler Partner klare Kriterien gelten:

  1. Eindeutige Rechtsgrundlage. Der Anbieter und seine Infrastruktur sollten europäischem und österreichischem Recht unterliegen.
  2. Garantierter Datenstandort. Alle Daten sollten auf Servern innerhalb der EU gespeichert und verarbeitet werden. Bei Curala ist das Innsbruck.
  3. Fokus und Expertise. Ein spezialisierter Partner, der die Prozesse des österreichischen Gesundheitswesens versteht, ist einem globalen Generalisten vorzuziehen.
  4. Greifbarkeit und Partnerschaft. Ein lokaler Ansprechpartner und Support auf Augenhöhe sind im Ernstfall entscheidend für eine schnelle und verlässliche Lösung.
  5. Transparenz über Subauftragsverarbeiter. Ein AV-Vertrag und eine nachvollziehbare Liste der eingebundenen Dienstleister gehören zum Standard.

Fazit: Verantwortung für die digitale Zukunft übernehmen

Die Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern in kritischen Bereichen ist ein Risiko, das sich mit den richtigen Fragen vor dem Vertragsabschluss deutlich reduzieren lässt. Als österreichischer Anbieter für digitale Lösungen im Gesundheitswesen haben wir uns bei Curala genau diesen Prinzipien verschrieben: Datenspeicherung in Innsbruck, Verarbeitung in der EU, kein Training mit deinen Daten, AV-Vertrag inklusive.

Was das für die tägliche Dokumentation bedeutet, liest du im Beitrag KI-Arztbrief und Ambient Scribe.

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